

Das Honorar für unsere Leistungen soll transparent und nachvollziehbar sein.
Aus diesem Grund halten wir es für wichtig, zu Beginn der Zusammenarbeit auch über das Honorar zu sprechen.
Sofern für die außergerichtliche Tätigkeit keine Vergütungsvereinbarung geschlossen ist, erfolgt die Berechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Als Bemessungsgrundlage wird der Streitwert herangezogen,
das heißt, je höher das wirtschaftliche Interesse des Mandanten umso höher das Honorar.
Das RVG sieht als weitere Kriterien den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten vor.
Für die Tätigkeit in gerichtlichen Verfahren sind wir standesrechtlich verpflichtet auf der Grundlage der gesetzlichen Gebühren abzurechnen.